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Audio Anwendungen
Grabben (Rippen) von AudioCD Tracks
Unter "Grabben" oder "Rippen" versteht man das Auslesen von Titeln einer Audio-CD und das nachfolgende
Speichern als Wavedatei. Dafür benötigt man ein entsprechendes Programm, das man
kostenfrei oder günstig im Internet bekommt (siehe „Links“).
Wann grabbt man Audio-Tracks?
- Um Sicherheitskopien wertvoller CDs anzufertigen
- Um Audio-CDs zu kopieren. In diesem Fall sollte man die Tracks
komprimieren, um Speicherplatz zu sparen.
- Um sie weiter zu bearbeiten
Hinweis: Die Wavedatei befindet sich nach dem Grabben im Format 44100 Hz/16
bit/Stereo.
Rechtliche Hinweise zum Kopieren von Audio-CDs
Das Kopieren von CDs für den rein privaten (eigenen) Bedarf ist unbeschränkt
erlaubt. Man darf sich also beliebig viele Kopien fürs Auto, Schlafzimmer etc.
anfertigen. Die rechtlichen Einschränkungen beginnen erst bei der Weitergabe dieser
Kopien.
Dabei wird davon ausgegangen, dass durch jede weitergegebene Kopie der
Musikindustrie ein Schaden entsteht. Der oberste Grundsatz ist die nichtkommerzielle
Absicht der Weitergabe. Darüber hinaus darf die Weitergabe nicht „wahllos“
erfolgen; das ist der Fall, wenn man zu dem Begünstigten kein persönliches
Verhältnis pflegt, oder auch dann, wenn beim Anfertigen der Kopie noch nicht
bekannt ist, für wen diese Kopie bestimmt ist. Somit ist das Kopieren einer Audio-CD
und die Weitergabe nicht grundsätzlich verboten; eine erlaubte Stückzahl kann jedoch
nicht genannt werden.
Eine gewisse Panikhaltung hat einige Firmen veranlasst, das Kopieren von CDs
unmöglich zu machen. Das wird jedoch als eine Einschränkung der Rechte der
Besitzer angesehen, zumal dieser Kopierschutz auch dazu führen kann, dass solche
CDs in bestimmten CD-Playern nicht abgespielt werden können.
Dadurch erwächst
dem Käufer aber ein Rückgaberecht.
Die Zeitschrift c’t unterhält eine Seite im
Internet, wo alle kopiergeschützten CDs aufgelistet werden, samt den damit
zusammen hängenden Problemen (siehe „Links“). Die c’t hat sogar ein
Programm „UnCDCopy“ entwickeln lassen, mit dem eine CD über den analogen
Umweg kopiert werden kann, was rechtlich nicht als „Kopie“ im eigentlichen Sinn
angesehen wird und somit keiner Einschränkung unterliegt. Der analoge Umweg
bringt einen Qualitätsverlust mit sich, der aber so gering ist, dass er vernachlässigt
werden kann.
Komprimieren von Wavedateien
Darunter versteht man die Umwandlung ins MP3- oder eine anderes Format (siehe
weiter oben). Natürlich ist auch hier wieder ein entsprechendes Programm und/oder
ein Encoder erforderlich.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:
- Das Programm integriert einen Encoder (Schwierigkeitsstufe „leicht“).
Normalerweise sind solche Programme teuer oder verwenden einen
lizenzfreien Encoder oder bewegen sich am Rande der Legalität.
- Das Programm verfügt selbst über keinen Encoder, sondern verwendet im
System vorhandene. Diese müssen zuvor vom Anwender ins System integriert
werden („umständlich“). Diese Programme sind Freeware oder sehr billig. Der Encoder wird meist als nachladbares "PlugIn" im Programm installiert.
- Man verwendet einen Encoder ohne User-Interface und spricht ihn über die
Kommandozeile an („sehr schwierig“).
Vor der Umwandlung ist die Entscheidung zu treffen, wie stark komprimiert werden
soll. Der geringste qualitätserhaltende Wert beträgt 96 bis 128 kbps. Zur Sicherheit sollte
man jedoch einen höheren Faktor wählen, z.B. ergeben 192 oder 256 kbps eine deutlich bessere Tonqualität.
Rechtliche Hinweise zum Komprimieren von Wavedateien
Der Vorgang des Komprimierens unterliegt keinen Einschränkungen. Dies gilt, wie
erwähnt, nicht immer für die Verwendung eines Encoders und ebenso nicht für die „wahllose“ Weitergabe dieser Dateien. (Mehr dazu im Kapitel Rechtliche Hinweise
zum „File Sharing“)
Up- und Download von MP3s / „File Sharing“
Vor dem Beschreiben der Inhalte dieses Kapitels, das nur interessehalber erfolgt und
nicht als Ermutigung verstanden werden soll, muss auf die rechtlichen und
moralischen Bedenken diesbezüglich verwiesen werden.
Der Austausch von komprimierten Audiodateien ist in der letzten Zeit zu einem
zentralen Thema der Informatik geworden. Die Musikindustrie betrachtet dieses
Phänomen als Ursache ihrer großen Verluste; für den Anwender bedeutet es jedoch
die Möglichkeit, kostenfrei in den Besitz von Musik zu gelangen. Darüber hinaus ist
hier auch eine Art von Rache an der Musikindustrie im Spiel, stellt die CD doch eines
der wenigen Produkte dar, die seit ihrer Erfindung kaum billiger geworden sind,
obwohl der Absatz Jahrzehnte lang angestiegen war. Leider hat die Musikindustrie
das Problem viel zu spät erkannt. Auch gab es damals noch keine rechtliche
Abdeckung dieses Problems (im Gegensatz zu Software).
Was wird für den Austausch von MP3s benötigt?
- Eine schnelle (zumindest ISDN) und pauschalierte Internetverbindung
(Flatrate oder hohes Transfervolumen). Andernfalls kann eine
heruntergeladene CD mehr Geld kosten als im Geschäft.
- Ein Programm, welches den eigenen Rechner mit einem Netzwerk verbindet (siehe Links).
- Eine mehr oder weniger große Anzahl von eigenen MP3s zur Bereitstellung
im Internet. Dies ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich und rechtlich bedenklich.
Beim File-Sharing lassen sich auch erhebliche Nachteile gegenüber einer legal
erworbenen CD bzw. einem bezahlten Download erkennen:
- Keine weiterführende Information zur CD (Einlageblätter, Heftchen)
- Es existieren viele unvollständige Titel, schlecht kodierte und Titel mit
Störgeräuschen im Internet (teilweise absichtliche "Störaktionen" der Musikindustrie)
- Häufig geringe Downloadrate trotz schnellem Internetzugang
- Grundsätzliche Virengefahr gegeben
Rechtliche Hinweise zum „File Sharing“
Das Bereitstellen von MP3s mit Rechten Dritter im Internet stellt eine typische Form der oben
beschriebenen „wahllosen“ Weitergabe dar und ist somit grundsätzlich und in allen
denkbaren Fällen verboten. In den USA und auch in Deutschland hat es
erfolgreiche Klagen der Musikindustrie gegen Anwender gegeben. Neben des rechtlichen Aspektes ist noch der moralische zu bedenken: Bei Musik
handelt sich immerhin um geistiges Eigentum des Kunstschaffenden und ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung frei von Copyright-Rechten.
Virenproblematik beim File-Sharing
Grundsätzlich ist die Gefahr, beim Austausch von MP3s von Viren befallen zu
werden, relativ gering. Da MP3 Dateien keine ausführbaren Programmen enthalten sind sie per se auch nicht vervirt.
Musikdownload auf Bezahlbasis
Als Nebeneffekt der MP3-Problematik hat die Musikindustrie eine neue
Vertriebsmöglichkeit für ihre Produkte erkannt. Viel zu spät entstanden in den letzten
Jahren diverse Download-Angebote gegen Bezahlung. Diese unterscheiden sich
jedoch erheblich voneinander, je nachdem, ob der Service direkt mit der
Musikindustrie zusammenarbeitet oder mit einer nationalen Verwertungsgesellschaft
(z.B. AKM in Österreich). Im letzten Fall ist das Angebot erheblich günstiger.
Rein technisch unterscheidet sich das legale Downloaden kaum vom illegalen: Auch
hier benötigt man ein Programm, das das Downloaden ermöglicht und diverse
Hilfestellungen (Suchfunktion etc.) bereitstellt. Diese Programme werden vom
Anbieter kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Bezahlung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
- Pro Titel oder CD (teuerstes Angebot: ca. 90 US-Cent pro Titel)
- Mit einem Abonnement: Man erwirbt eine bestimmte Anzahl Titel oder
Megabyte.
- Selten: Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Monat
uneingeschränktes Downloaden).
Einige Downloadangebote versehen die einzelnen Titel mit einem digitalen
Kopierschutz ("DRM Management"), der den Gebrauch der Dateien nach dem Download erheblich
einschränkt. Beispielsweise können die Titel nicht dekomprimiert und auf CD
gebrannt werden. Auch eine zeitliche Einschränkung des Gebrauchs ist möglich, der
Titel „läuft“ beispielsweise in einem Monat ab und kann dann nicht mehr angehört
werden.
Digitalisieren einer Schallplatte
Bei diesem Vorgang überspielt man eine Schallplatte auf CD, z.B. um eine wertvolle
Schallplatte zu "retten", welche nicht auf CD erhältlich ist. Dazu benötigt man:
- Einen Schallplattenspieler
- Einen Rechner mit Soundkarte und CD-Brenner
- Als Verbindung zwischen beiden Komponenten eine Stereoanlage oder ein
Entzerrer-Modul (im Elektronikhandel erhältlich)
- Softwareseitig ein Programm zum Aufnehmen und Bearbeiten von
Wavedateien
- Ein Programm zum Brennen der CD
Da ein direkter Anschluss des Plattenspielers an die Soundkarte nicht möglich ist
(Signal muss entzerrt werden), verbindet man den Line-Eingang der Soundkarte mit einem Ausgang
der Stereoanlage (Tape-Out, Kopfhörer). Alternativ besteht die Möglichkeit eines
Entzerrer-Moduls; dieses ist genau für diesen Zweck vorgesehen und verfügt über alle
erforderlichen Kabel und Anschlüsse. Danach startet man den Wave-Editor im
Rechner und nimmt alle Einstellungen vor: Format der Wavedatei, Line-In als
Aufnahmequelle.
Sollte die Schallplatte sehr stark knistern, sollte man sich überlegen, ein 1:1-Gemisch aus Spiritus und destilliertem Wasser aufzutragen, das diese
Störgeräusche unterdrückt. Knackgeräusche können aber auch nachträglich aus der
Wavedatei per Software entfernt werden.
Bevor der Aufnahme wirklich beginnt, sollte man testen, ob das Signal von der Platte
wirklich im Rechner ankommt. Dazu sind entweder Signalinstrumente im Programm
behilflich, oder man führt eine Probeaufnahme von einigen Sekunden durch. Verläuft
der Test erfolgreich, kann die Überspielung gestartet werden. Man startet zuerst die
Aufnahme im Rechner, danach den Plattenspieler.
Nun muss gewartet werden, bis
zumindest eine Seite der Schallplatte abgespielt wurde. Den Rechner sollte man in der
Zwischenzeit nicht bedienen, um den Datenstrom nicht zu stören.
Liegt die Schallplatte endlich als Rohform im Rechner vor, muss noch nachbearbeitet
werden. Zuerst müssen die einzelnen Tracks der Schallplatte als eigene Wavedateien
abgespeichert werden. Die Pausen zwischen den Tracks können aufgrund des
Nullpegels ermittelt werden oder anhand der Trackdauer. Zu lange Vor- und
Nachläufe sollten abgeschnitten werden.
Abschließend können die Wavedateien nun auf eine CD gebrannt werden. Eine
Trackpause von 2 Sekunden ist üblich, abgesehen zwischen Titeln, die ineinander übergehen.
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